Beim Tätowieren und Piercen gelten in der Schweiz gesetzliche Altersbestimmungen. Tattoos werden in der Regel erst bei volljährigen Personen gestochen, während Piercings (ausser im Intimbereich) häufig bereits ab 16 Jahren erlaubt sind. Diese Regelungen dienen dem Schutz Jugendlicher und sollen sicherstellen, dass die Entscheidung bewusst und verantwortungsvoll getroffen wird.
FAQ sulla regolamentazione dell'età
Altersregelungen – Tattoos und Piercings in der Schweiz